- Bitte beachten: Neue Prüfungsordnung für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2014/15
- Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Änderung der Prüfungsordnungen für die am MINT-Kolleg Baden-Württemberg beteiligten Bachelorstudiengänge
- Studienbeginn ab WS 2010/2011 bis SS 2014: Link
- Änderungssatzung (bez. MINT-Kolleg): Link
- Nicht-amtliche Lesefassung aus Satzung und Änderungssatzung (ab WS 2010/2011 bis SS 2014)
- Studienbeginn bis SS 2010: Link
Bitte beachten Sie: Studierende im Studiengang Chemie/Bachelor, die bereits seit WS 2009/10 immatrikuliert sind, können auf Antrag nach der neuen SPO (ab WS 2010/11) studieren.
Prüfungsordnungen
Studienablauf Chemie
Ein exemplarischer Studienablauf findet sich für jede der drei Varianten im Modulhandbuch.
Studienvarianten
Im Studiengang Chemie/Bachelor können Sie zwischen drei Studienvarianten wählen.
Studienvariante A: anorganisch-organisch orientiert
Studienvariante B: physikalisch-mathematisch orientiert
Studienvariante C: technisch-anwendungsorientiert
Sie müssen spätestens vor Beginn des ersten F-Moduls im Bachelorstudiengang beim Prüfungsausschussvorsitzenden (für den Bachelorstudiengang) formlos schriftlich (z.B. per E-Mail) anzeigen, welche Studienvariante Sie wählen.
Bitte beachten Sie das Merkblatt für die Studienvariante B.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Bitte beachten Sie zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die jeweiligen Regelungen der Prüfungsordnungen (siehe B.Sc., siehe M.Sc, siehe B.Ed., siehe M.Ed.). Es können Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, auf Antrag der Studierenden anerkannt, werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Die Studierenden haben die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und den Antrag mit den für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation zu stellen.
Außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Niveau den Studien-und Prüfungsleistungen gleichwertig sind, die ersetzt werden sollen und die Institution, in der die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, ein genormtes Qualitätssicherungssystem hat. Die Anrechnung kann in Teilen versagt werden, wenn mehr als 50 Prozent des Hochschulstudiums ersetzt werden soll.
Zuständig für Anerkennung und Anrechnung ist der Prüfungsausschuss; dieser entscheidet in der Regel auf Basis einer Empfehlung der zuständigen Fachvertreter/innen.
Studierende der Biologie und der Lebensmittelchemie infomieren sich über den Ablauf des Anerkennungsverfahrens auf den entsprechenden Seiten der Studiengänge. Für Studierende der Chemie und der Chemischen Biologie gibt es ein gemeinsames Anerlennungsverfahren, das auf dem Antragsformular beschrieben ist.
Antragsformular für Studierende der Chemie und der Chemischen Biologie zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
linkMasterstudienleistungen
Um einen reibungslosen Übergang ohne Zeitverlust zwischen den Studiengängen Chemie-Bachelor und -Master zu gewährleisten, können ab sofort bereits Masterleistungen erbracht werden, auch wenn man sich formal noch im Bachelorstudiengang befindet. Hierfür gelten folgende Regeln:
- ALLE Grundmodule müssen vollständig abgeschlossen und 120 LP müssen erbracht sein (Notenauszug).
- Es dürfen als Masterstudienleistungen nur die jeweiligen Studienleistungen (Praktikum, Vorlesungsklausuren) erbracht werden, nicht aber die Modulabschlussprüfungen (MAP) abgelegt werden.
- Die Studierenden müssen eindeutig erklären, die entsprechenden F-Module als Mastermodule belegen zu wollen, da sich die BA- bzw. MA-F-Module im Umfang unterscheiden.
- Eingangsvoraussetzungen für die jeweiligen Module bleiben davon unberührt, z.B. Eingangsklausur PC.
Mögliche Masterstudienleistungen:
- Fortgeschrittenenpraktika (alle Fortgeschrittenenpraktika des Bachelors müssen bereits absolviert sein!)
- Wahlfachpraktikum (alle Fortgeschrittenenpraktika des Bachelors müssen bereits absolviert sein!)
- Klausuren zu den Fortgeschrittenenmodulen bzw. dem Wahlfachmodul
Leistungen, die erst erbracht werden dürfen, wenn man tatsächlich im Masterstudiengang eingeschrieben ist:
- Modulabschlussprüfungen
- Vertiefungsmodul
- Schlüsselqualifikationen
- Masterarbeit
Hier kommen SIe zu dem Anmeldeformular für Abschlussarbeiten, das vor Beginn der Abschlussarbeit ausgefüllt sein muss.
linkBachelorarbeit
Unabhängig von der gewählten Studienvararinte kann die Bachelorarbeit in jedem chemischen Institut durchgeführt werden, sobald alle Grundmodule (inklusive Mathematik, Physik, Schlüsselqualifikationen) abgeschlossen sind.
Es müssen ausdrücklich keinerlei F-Module abgeschlossen sein; insofern kann die Bachelorarbeit auch vor Abschluss eines oder auch beider F-Module durchgeführt werden. Die Durchführung der Bachelorarbeit ist darüberhinaus während der Vorlesungszeit oder in der vorlesungsfreien Zeit möglich - auch in den letzten Semesterferien vor Beginn des Masterstudiums, da eine Anmeldung zum Studiengang Chemie/Master auch unter Vorbehalt erfolgen kann. Das Ergebnis der Bachelorarbeit und damit auch das Bachelorzeugnis müssen in dem Fall baldmöglichst nachgereicht werden (siehe Zulassungssatzung für den Studiengang Chemie/Master).
Laut Studien- und Prüfungsordnung sollte die Bachelorarbeit drei (maximal vier) Monate dauern. Hierbei ist vorgesehen, dass Sie während dieser Zeit im erheblichen Umfang Vorlesungen besuchen können. Als Richtlinie kann Ihnen dienen, dass bei Ganztags-Durchführung - z.B. in der vorlesungsfreien Zeit - eine Bearbeitungszeit (ohne schriftliches Verfassen der Arbeit) von sechs Wochen vorgesehen ist. Diese Zeit verlängert sich entsprechend, wenn Sie parallel andere Veranstaltungen besuchen.
Zusatzleistungen
Bitte beachten Sie: die Aufnahme von Zusatzleistungen nach §15 SPO ist nur möglich, wenn diese im Campusmanagementsystem vom Prüfer erfasst werden. Dadurch ist sichergestellt, dass diese Leistung richtig eingetragen wird und auch in einer Prüfungsveranstaltung archiviert ist. Die Zuordnung des Leistungsnachweises können Sie in der Sprechstunde von Dr. Gbureck beantragen.
Aktuelles
Neuer Verfahrensablauf bei Abschlussarbeiten der Chemie und Chemischen Biologie (jeweils B.Sc. und M.Sc.)
1. Anmeldung von Arbeiten:
a. Die Studierenden melden sich im WiWi-Portal an (https://portal.wiwi.kit.edu/)
b. Die Studierenden drucken das Formular aus dem WiWI-Portal aus und lassen es durch den Betreuer unterschreiben (alternativ digitale Unterschrift durch den Betreuer).
c. Die Studierenden schicken das Formular digital an studierendensekretariat; Hardcopy entfällt. ∂ chem-bio kit edu
d. Die Leistungskoordinatoren leiten das Formular an den/die jeweiligen PA-Vorsitzenden weiter mit Bitte um Festlegung des Zweitgutachters per Email.
e. Die Leistungskoordinatoren legen die Arbeit in CAS an, die Studierenden werden durch das Campusmanagementsystem darüber automatisch informiert.
2. Abgabe von Arbeiten
a. Die Studierenden schicken die Arbeit (digital unterschrieben) als pdf an studierendensekretariat ; Hardcopy entfällt. ∂ chem-bio kit edu
b. Die Leistungskoordinatoren leiten die Arbeit weiter an die Gutachter per Email mit Fristsetzung; Rückmeldung der Gutachten per Email an studierendensekretariat erbeten. ∂ chem-bio kit edu
3. Erfassung der Note
Diese erfolgt durch die Leistungskoordinatoren nach Rückmeldung beider Gutachten. Die Studierenden werden durch das Campusmanagementsystem darüber automatisch informiert.
Zur besseren Praktikumsauslastung und aus sicherheitstechnischen Aspekten erfolgt die Anmeldung zu den F-Praktika in AC, OC und PC auf einer gemeinsamen Plattform; bitte melden Sie sich hier an
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