Studienablauf Chemie
Ein exemplarischer Studienablauf findet sich für jede der drei Varianten im Modulhandbuch.
Studienvarianten und F-Module
Im Studiengang Chemie/Master können Sie zwischen drei Studienvarianten wählen.
Studienvariante A: anorganisch-organisch orientiert
Studienvariante B: physikalisch-mathematisch orientiert
Studienvariante C: technisch-anwendungsorientiert
Sie müssen im 1. Semester ihres Masterstudiums beim Prüfungsausschussvorsitzenden (für den Masterstudiengang) formlos schriftlich (z.B. per E-Mail) anzeigen, welche Studienvariante Sie wählen.
Die Wahl der im Studiengang Chemie/Master belegten F-Module ist genehmigungspflichtig.
Um den Arbeitsaufwand für den Prüfungsausschuss zu reduzieren, müssen Sie keine explizite Genehmigung einholen,
a) wenn Sie im Bachelor- und Masterstudium die gleiche Studienvariante gewählt haben und
b) wenn Sie die in den Studienablaufplänen für das Bachelor- und Masterstudium genannten F-Module wählen; also
- Studienvariante A: AC-, OC- und PC-F-Modul und Wahlfachmodul gemäß Studien- und Prüfungsordnung , § 3a (3),
- Studienvariante B: AC-, OC- und PC-F-Modul und PC-Modul (Schwerpunkt: Physik oder TC),
- Studienvariante C: AC-, OC- und PC-F-Modul und AWC-Modul.
Wenn a) und b) zutreffen, können Sie von einer impliziten Genehmigung ausgehen. Beachten Sie aber: Sollten Sie ohne ausdrückliche Genehmigung studieren und eine nicht genehmigungsfähige Kombination von F- und Wahlmodulen belegen, so wird dies erst bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit offensichtlich und führt - da in diesem Fall Module nachgeholt werden müssen - zu einer erheblichen Verzögerung im Studienverlauf.
Eine explizite Genehmigung müssen Sie auf jeden Fall einholen,
A) wenn a) oder b) nicht zutreffen oder
B) wenn Sie nicht am KIT Ihren Bachelor-Abschluss in Chemie gemacht haben oder
C) wenn Sie im Zweifel sind, ob eine implizite Genehmigung bei Ihnen angenommen werden kann.
Bitte beachten Sie das Merkblatt für die Studienvariante B.
Vertiefungsmodule
Vertiefungsmodule beinhalten ein Vertiefungspraktikum, zu dem ein schriftlicher, den wissenschaftlichen Gepflogenheiten genügender Abschlussbericht gehört. Dieser Bericht soll insbesondere eine Einführung in das Thema enthalten, die durchgeführten Arbeiten in allen Details beschreiben (z.B. Versuchsdurchführungen, detaillierte Messreihen, spektroskopische Daten) und eine Auswertung der erhaltenen Ergebnisse beinhalten. Über das Vertiefungspraktikum ist in einem Vortrag zu berichten. In diesem oder ggf. in einem separaten Vortrag wird zudem über ein allgemeines Thema vorgetragen, das nach Absprache mit dem Betreuer festgelegt wird. Dieses muss nicht zwingend einen engen Bezug zum Thema des Vertiefungspraktikums haben, kann aber.
Darüber hinaus sind im Vertiefungsmodul zwei Vertiefungsvorlesungen (je 2 SWS) zu hören. Über die angebotenen Vertiefungsvorlesungen informiert das Modulhandbuch und das Vorlesungsverzeichnis.
In der ca. 30-minütigen Modulabschlussprüfung zum Vertiefungsmodul werden die Inhalte des Vertiefungspraktikums, der beiden Vertiefungsvorlesungen und des Seminarvortrags abgeprüft.
Die Anmeldung zum Vertiefungsmodul bzw. zur Modulabschlussprüfung wird vom anbietenden Institut geregelt.
Antragsformular für Studierende der Chemie und der Chemischen Biologie zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
linkAnerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Bitte beachten Sie zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die jeweiligen Regelungen der Prüfungsordnungen (siehe B.Sc., siehe M.Sc, siehe B.Ed., siehe M.Ed.). Es können Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienzeiten, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Berufsakademien der Bundesrepublik Deutschland oder an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht wurden, auf Antrag der Studierenden anerkannt, werden, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden sollen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Die Studierenden haben die für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und den Antrag mit den für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen innerhalb eines Semesters nach Immatrikulation zu stellen.
Außerhalb des Hochschulsystems erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten werden angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Niveau den Studien-und Prüfungsleistungen gleichwertig sind, die ersetzt werden sollen und die Institution, in der die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, ein genormtes Qualitätssicherungssystem hat. Die Anrechnung kann in Teilen versagt werden, wenn mehr als 50 Prozent des Hochschulstudiums ersetzt werden soll.
Zuständig für Anerkennung und Anrechnung ist der Prüfungsausschuss; dieser entscheidet in der Regel auf Basis einer Empfehlung der zuständigen Fachvertreter/innen.
Studierende der Biologie und der Lebensmittelchemie infomieren sich über den Ablauf des Anerkennungsverfahrens auf den entsprechenden Seiten der Studiengänge. Für Studierende der Chemie und der Chemischen Biologie gibt es ein gemeinsames Anerlennungsverfahren, das auf dem Antragsformular beschrieben ist.
Mastervorzugsleistungen
Um einen reibungslosen Übergang ohne Zeitverlust zwischen den Studiengängen Chemie-Bachelor und -Master zu gewährleisten, können ab sofort bereits Masterleistungen erbracht werden, auch wenn man sich formal noch im Bachelorstudiengang befindet. Hierfür gelten folgende Regeln:
Mögliche Masterstudienleistungen:
- Fortgeschrittenenmodul (das „fehlende“ F-Modul, das im Stg. BA noch nicht belegt wurde)
- Wahlfachmodul
Leistungen, die erst erbracht werden dürfen, wenn man tatsächlich im Masterstudiengang eingeschrieben ist:
- Schlüsselqualifikationen
- Vertiefungsmodul
- Masterarbeit
Es gelten folgende Einschränkungen:
- ALLE Grundmodule müssen vollständig abgeschlossen sein und 120 LP müssen erbracht sein (Notenauszug).
- Es dürfen als Masterstudienleistungen nur die jeweiligen Studienleistungen (Praktikum, Vorlesungsklausuren) erbracht werden, nicht aber die Modulabschlussprüfungen (MAP) abgelegt werden.
- Die Studierenden müssen eindeutig erklären, die entsprechenden F-Module als Mastermodule belegen zu wollen, da sich die BA- bzw. MA-F-Module im Umfang unterscheiden.
- Eingangsvoraussetzungen für die jeweiligen Module bleiben davon unberührt, z.B. Eingangsklausur PC.
Fächerwahl Bachelorarbeit, Vertiefungsfach, Masterarbeit
Im Studiengang Chemie sind in den Arbeitsgruppen eine Bachelorarbeit, ein Vertiefungspraktikum und eine Masterarbeit anzufertigen.
Verstehen Sie das sich durch die Bachelorarbeit (die es im Diplomstudiengang nicht gab) ergebende, zusätzliche Angebot als Chance, ihr Wissensspektrum zu erweitern. Für eine möglichst breite Ausbildung erscheint es nicht sinnvoll, die genannten Praktika und Abschlussarbeiten in ein und derselben Arbeitsgruppe durchzuführen bzw. anzufertigen. Selbst die Durchführung in unterschiedlichen Arbeitsgruppen desselben Instituts kann in diesem Sinn nachteilig sein, wenn in beiden Arbeitsgruppen ähnliche Themen bearbeitet werden.
Eine zwingende oder auch nur implizite oder gefühlte Verpflichtung, Bachelor- oder Vertiefungsarbeit im selben Arbeitskreis durchzuführen wie die Masterarbeit, gibt es ganz ausdrücklich nicht.
Unser Rat an die Studierenden ist daher, diese Prüfungsleistungen in mindestens zwei verschiedenen Arbeitsgruppen – besser noch in unterschiedlichen Instituten – zu erbringen. Letztlich sind Sie aber in der Entscheidung, wo Sie diese Prüfungsleistungen erbringen, frei.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten! Erweitern Sie Ihren Horizont!
Schlüsselqualifikationen im Studiengang Chemie/M.Sc
Wer die Veranstaltungen „Rechtskunde“ und „Toxikologie“ bereits im Bachelor belegt hat, muss alternative Veranstaltungen im Umfang von 4 LP erbringen.
Neu: Vorbedingung für die Zulassung einer Veranstaltung als SQ ist die Erfassung der Leistung im Campusmanagementsystem durch den Anbieter, so dass die Leistung auf dem Studienablaufplan als "nicht zugeordneter Leistungsnachweis" auftaucht. Dadurch ist sichergestellt, dass diese Leistung richtig eingetragen wird und auch in einer Prüfungsveranstaltung archiviert ist. Eine händische Erfassung ist künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich!
Sind die ins Auge gefassten Veranstaltungen nicht in der unten angegebenen Positivliste aufgeführt, ist ein formloser Antrag beim Prüfungsausschuss über Herrn Dr. Gbureck erforderlich.
- Nicht bewilligt werden Veranstaltungen, die zum Wahlpflicht- oder Pflichtprogramm des Chemiestudiums (Bachelor und Master) zählen und Sportkurse. Sehen Sie hier von einem Antrag ab. Nicht genehmigungsfähig sind insbesondere auch Mathematik- und Physikveranstaltungen, die zum Pflicht- oder Wahlpflichtprogramm im Studienvariante B gehören, und alle Veranstaltungen, die als Vertiefungsvorlesungen (auch in den Wahlfächern Biochemie, Radiochemie, Angewandte Chemie und Theoretische Chemie) gewählt werden können.
- Geeignet können unter Anderem sein: Veranstaltungen des HoC und Vorlesungen aus anderen Fakultäten, die die Fähigkeiten von Chemikern sinnvoll ergänzen (Naturwissenschaften, Wirtschaft, Informatik, Mathematik). Hier ist ein formloser Antrag beim Prüfungsausschuss über Herrn Dr. Gbureck erforderlich.
Positivliste: Alle in dieser Liste aufgeführten Veranstaltungen können als Schlüsselqualifikationen belegt werden und bedürfen keiner Genehmigung:
- alle Sprachkurse des Sprachenzentrums
- alle Programmierkurse (der Programmierkurs „Numerische Methoden in der Chemie“ ist nicht wählbar)
- alle SQ-Angebote des House of Competence (HoC)
- Sicherheitsschemie (Prof. Goertz)
- Geschichte der Chemie (Prof. Mönnich)
Hier kommen SIe zu dem Anmeldeformular für Abschlussarbeiten, das vor Beginn der Abschlussarbeit ausgefüllt sein muss.
linkMasterarbeit
Unabhängig von der gewählten Studienvariante und vom Vertiefungsfach kann die Masterarbeit in jedem chemischen Institut durchgeführt werden, sobald alle Module abgeschlossen sind.
Melden Sie sich vor Beginn der Masterarbeit beim Prüfungssekretariat im Studiengang Chemie/Master an. Dazu gibt es ein gemeinsames Anmeldeformular für Abschlussarbeiten der Studiengänge Chemie (B.Sc., B.Ed., M.Sc.) und Chemische Biologie (B.Sc. M.Sc.), das Sie vorher ausfüllen müssen. Bitte bringen Sie auch einen aktuellen Notenauszug (90 Leistungspunkte) mit.
Zusatzleistungen
Bitte beachten Sie: die Aufnahme von Zusatzleistungen nach §15 SPO ist nur möglich, wenn diese im Campusmanagementsystem vom Anbieter erfasst werden, so dass die Leistung auf dem Studienablaufplan als "nicht zugeordneter Leistungsnachweis" auftaucht. Dadurch ist sichergestellt, dass diese Leistung richtig eingetragen wird und auch in einer Prüfungsveranstaltung archiviert ist. Die Zuordnung des Leistungsnachweises können Sie in der Sprechstunde von Dr. Gbureck beantragen.
Aktuelles
Neuer Verfahrensablauf bei Abschlussarbeiten der Chemie und Chemischen Biologie (jeweils B.Sc. und M.Sc.)
1. Anmeldung von Arbeiten:
a. Die Studierenden melden sich im WiWi-Portal an (https://portal.wiwi.kit.edu/)
b. Die Studierenden drucken das Formular aus dem WiWI-Portal aus und lassen es durch den Betreuer unterschreiben (alternativ digitale Unterschrift durch den Betreuer).
c. Die Studierenden schicken das Formular digital an studierendensekretariat; Hardcopy entfällt. ∂ chem-bio kit edu
d. Die Leistungskoordinatoren leiten das Formular an den/die jeweiligen PA-Vorsitzenden weiter mit Bitte um Festlegung des Zweitgutachters per Email.
e. Die Leistungskoordinatoren legen die Arbeit in CAS an, die Studierenden werden durch das Campusmanagementsystem darüber automatisch informiert.
2. Abgabe von Arbeiten
a. Die Studierenden schicken die Arbeit (digital unterschrieben) als pdf an studierendensekretariat ; Hardcopy entfällt. ∂ chem-bio kit edu
b. Die Leistungskoordinatoren leiten die Arbeit weiter an die Gutachter per Email mit Fristsetzung; Rückmeldung der Gutachten per Email an studierendensekretariat erbeten. ∂ chem-bio kit edu
3. Erfassung der Note
Diese erfolgt durch die Leistungskoordinatoren nach Rückmeldung beider Gutachten. Die Studierenden werden durch das Campusmanagementsystem darüber automatisch informiert.
Zur besseren Praktikumsauslastung und aus sicherheitstechnischen Aspekten erfolgt die Anmeldung zu den F-Praktika in AC, OC und PC auf einer gemeinsamen Plattform; bitte melden Sie sich hier an
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